Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und gelten für alle Leistungen und Lieferungen zwischen Felix Baumpflege Allgäu (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).
§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, auch für die Erteilung von Auskünften und Beratungen durch den Auftragnehmer, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn diese bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegengesetzte Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen meiner Auftraggeber sind nur dann für den Auftragnehmer bindend, wenn diese von mir schriftlich anerkannt werden und die welche wir nicht schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
§2 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge können nur nach vorheriger Besichtigung erstellt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor eine Gebühr für die Erstellung von Kostenvoranschlägen zu berechnen, welche bei Vertragsabschluss gutgeschrieben wird. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer vor Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Jeder Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 21 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum.
§3 Vertragsabschluss
Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber dem Auftragnehmer mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Mit Zustandekommen eines Vertragsabschlusses erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an.
§4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer jederzeit ein geeignete Zugangsmöglichkeit zur Arbeitsstelle unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Ausführung der Arbeiten alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
§5 Ausführungsfristen
Die vom Auftragnehmer in Angeboten genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei schlechter Witterung, höhere Gewalt oder andere Umstände verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen oder wird neu vereinbart.
§6 Durchführung und Abnahme der Arbeiten
Der Auftragnehmer behält sich vor, alle oder Teile der zur Ausführung gelangenden Arbeiten an Partnerfirmen zu vergeben und alle Leistungen in einem von ihm vorgegebenen Zeitraum individuell durchzuführen. Die Abnahme der Leistung hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Endes der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
§7 Haftung
Schäden die der Auftragnehmer nachweislich verursacht hat, sind unverzüglich der Geschäftsleitung mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet nur für die von Ihm grob fahrlässig verursachten Schäden. Bagatellschäden (z.B. Dellen, Spuren in einer Wiese oder Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber die Arbeitsdurchführung wünschen, obwohl er vom Auftragnehmer auf zu erwartende Schäden hingewiesen wurde, stellt er diesen von Schadensersatzansprüchen frei.
§8 Rücktritt vom Vertrag
Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber von einem bereits erteilten Auftrag hat dieser 50% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
§9 Zahlungsvereinbahrungen
Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Überschreitet der Auftraggeber die Zahlungsfrist, maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers, gerät dieser ohne weitere Mahnung in Verzug und muss dem Auftragnehmer bankübliche Zinsen, Mahngebühren und dem Unternehmen erwachsene Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§10 Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer erstellten Fotos, Zeichnungen, Dokumente, Angebote usw. unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung ist ausdrücklich untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§11 Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren und von Auftraggeber und Auftragnehmer zu unterzeichnen.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
Kaufbeuren, 22.05.2022